Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208–016 und BetrSichV
Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern
und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208–016 geprüft werden.
Unsere Betreuung und Beratung für Ihr Unternehmen
Für die Prüfung von Leitern und Tritten wurden spezielle Werte ermittelt. Diese Werte sind die
Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Außerdem liegt es in der Auf–
gabe des Arbeitgebers, dass er seine Arbeitnehmer mit speziellen Anleitungen und Hinweisen
über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208–016 informiert, sodass der
richtige und sichere Umgang mit den zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten garantiert wer–
den kann.
Wie oft sollte die Prüfung wiederholt werden?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208–016 ist durch eine sachkundige
Person mindestens 1–mal jährlich durchzuführen.
An wen richtet sich eine Leiterprüfung?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208–016 ist wichtig für alle Unterneh–
men, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Der
Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte min–
destens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicher–
heitsverordnung und der DGUV Information 208–016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu
dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen. Gerade im Falle
eines Unfalls ist das vorhandene Prüfsiegel ein Haftungsthema.
Nutzen Sie den Prüfungsservice und profitieren Sie von:
• einer rechtssicheren Prüfung der Leitern und Tritte
• dem Erhalt der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
• der Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
• der Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
• der Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
• der Anbringung des Prüfsiegels
Wodurch zeichnet sich eine Leiterprüfung durch uns Industries aus?
Wir führen eine Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208–016 durch. Diese Prüfung ist während
des laufenden Betriebes möglich, sodass Ihnen keine oder nur kurzweilige Ausfallzeiten
entstehen.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu oder beraten Sie vor Ort.
Marcel Schröder
Trebbiner–Straße 6
14943 Luckenwalde
0173/3441033
marcel.schroeder@sms–arbeitssicherheit.de